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Danubia Immobilien
Danubia Medientechnik
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Impressum
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1
Anwendungsbereich
Danubia ImmoTec arbeitet projektorientiert in den Bereichen Immo-
bilienvermittlung und Medientechnik und bietet eigene und fremde
Dienstleistungen und Produkte an. Soweit nicht anders vereinbart,
gelten für alle Leistungen der Danubia ImmoTec gegenüber natür-
lichen und juristischen Personen (”Vertragspartner”) ausschließlich
die nachstehenden Geschäftsbedingungen.
Abweichende und ergänzende Bedingungen des Vertragspartners,
die Danubia ImmoTec nicht ausdrücklich anerkennt, gelten nicht,
auch wenn Danubia ImmoTec ihnen nicht ausdrücklich widerspricht
und/oder den Auftrag ohne weitere Äußerungen annimmt.
§ 2
Angebot und Leistungserbringung
Allgemeine Produktinformationen und Unterlagen wie Abbildungen,
Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben dienen ausschließlich
der Produktbeschreibung und sind unverbindlich. Für den Umfang
der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich der Text
des Angebots bzw. die Auftragsbestätigung der Danubia ImmoTec
maßgebend. Für die Erbringung von Dienstleistungen wird Danubia
ImmoTec qualifizierte Mitarbeiter einsetzen und kann sich der Hilfe
von qualifizierten Dritten bedienen. Teilleistungen sind zulässig.
§ 2.1
Immobilienvermittlung
Bei Immobiliengeschäften wird Danubia ImmoTec ausschließlich
als Handelsvertretung für die Feiner Hausbau GmbH&Co KG,
Denkendorf tätig. Die Tätigkeit beschränkt sich auf die Vermittlung
von Kaufverträgen für Massivhaüser der Firma Town&Country.
Danubia ImmoTec erbringt Beratungsleistungen einschließlich der
Abstimmung und Einplanung von Kundenanforderungen, sowie die
Vermittlung von Grundstücken und Finanzierungen. Die Bestim-
mungen der HV-Verträge gelten vorrangig gegenüber diesen AGB.
Für Preise und Angebote gelten die Konditionen der vertretenen
Unternehmen.
§ 2.2
Technische Produkte und Leistungen
Angebote für Produkte Leistungen der Danubia ImmoTec sind ab
Ausstellungsdatum 30 Tage gültig, soweit nichts anderes vereinbart
ist. Bei elektronischen Dateien einschließlich Software erhält der
Vertragspartner eine Lieferkopie auf Datenträgern oder durch elek-
tronischen Datentransfer. Begleitende Support-Leistungen, wie
Hotline, beschränken sich auf die Beantwortung allgemeiner
Fragen zur Installation und zur Funktion und werden für die Dauer
eines Jahres nach Lieferung kostenfrei erbracht.
§ 3
Liefer-/Leistungszeitpunkt
Die Angabe eines Liefer-/Leistungszeitpunktes erfolgt nach bestem
Wissen. Erkennt Danubia ImmoTec, dass der vorgesehene
Bearbeitungszeitraum nicht ausreicht, wird sie dem Vertragspartner
unter Angabe von Gründen schriftlich Vorschläge als Grundlage für
eine einvernehmliche Verlängerung des Bearbeitungszeitraumes
unterbreiten.
Der Liefer-/Leistungszeitpunkt verlängert sich angemessen, wenn
der Vertragspartner seinerseits erforderliche oder vereinbarte Mit-
wirkungshandlungen verzögert oder unterlässt. Das Gleiche gilt bei
unvorhergesehenen Hindernissen, die außerhalb des Einflusses
der Danubia ImmoTec liegen.
Auch vom Vertragspartner nachträglich veranlasste Änderungen
führen zu einer angemessenen Verlängerung.
Bei Lieferungen erfolgt der Gefahrenübergang auf den Kunden bei
Verlassen der Geschäftsräume der Danubia ImmoTec.
§ 4
Mitwirkung des Vertragspartners
Soweit für die Auftragsdurchführung die Mitwirkung des Vertrags-
partners erforderlich ist, wird dieser seine Mitwirkungspflichten
erfüllen. Hierzu zählt insbesondere, dass er, sofern vereinbart,
ohne gesonderte Berechnung geeignete Räume, Ansprechpartner
und Rechenzeit an den EDV-Anlagen in ausreichendem Umfang
zur Verfügung stellt und Danubia ImmoTec umgehend kostenfrei
mit allen erforderlichen Informationen versorgt.
§ 5
Zahlungsbedingungen
Preise der Danubia ImmoTec gelten ab Werk, zuzüglich der gesetz-
lichen Mehrwertsteuer. Bei Vergütung nach Stundensätzen wird
jede begonnene halbe Einatzstunde mit einem halben Stundensatz
berechnet. Nebenkosten wie Versand-, Verpackungs-, Versiche-
rungs- oder Reisekosten sind nicht enthalten.
Berücksichtigt Danubia ImmoTec nach der Auftragsvergabe noch
Änderungswünsche des Vertragspartners, so werden die hierdurch
entstehenden Mehrkosten dem Vertragspartner in Rechnung
gestellt.
Rechnungen sind 30 Tage ab Rechnungsdatum fällig, sofern nicht
schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Zahlungen sind ohne Abzug
unter Angabe der Rechnungsnummer an das auf der Rechnung
genannte Konto zu leisten.
Bei Stornierung oder Nichtabruf beauftragter Leistungen berechnet
Danubia ImmoTec Stornokosten in Höhe der bis zur Stornierung
aufgewendeten Arbeitszeit gemäß dem vereinbarten Stundensatz,
zzgl. entstandener Kosten wie Material-, Transport-, Dritt- und
Reisekosten. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzan-
sprüche bleibt vorbehalten.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der
Geltendmachung weitergehender Ansprüche Zinsen in Höhe von
1,0 % der fälligen Summe pro angefangenem Verzugsmonat fällig.
§ 6
Aufrechnung und Zurückhaltung
Aufrechnung und Zurückhaltung von Zahlungen an Danubia Immo-
Tec sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsfor-
derung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 7
Eigentumsvorbehalt
Danubia ImmoTec behält sich das Eigentum an gelieferten Waren
bis zur vollständigen Bezahlung vor. Der Eigentumsvorbehalt gilt,
bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der
Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner erfüllt sind. Der
Vertragspartner ist zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung
der gelieferten Ware bis zum Ausgleich aller Forderungen nicht
befugt.
§ 8
Rechteeinräumung
Werden durch Danubia ImmoTec Nutzungsrechte eingeräumt, so
erhält der Vertragspartner ein einfaches, nicht übertragbares und
nicht ausschließliches Recht für die Nutzung des Lizenzproduktes
im eigenen Unternehmen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Der Vertragspartner darf das Lizenzprodukt weder an Dritte weiter-
geben, noch in anderer Weise Dritten zugänglich machen. Er darf
Code weder dekompilieren, reverse engineeren, disassemblieren
oder auf sonstige Weise in eine für Menschen lesbare Form
bringen. Der Vertragspartner darf das Lizenzprodukt nicht kopieren,
mit Ausnahme zur Herstellung einer Sicherungskopie.
Danubia ImmoTec behält sich alle Rechte am Lizenzprodukt vor,
die nicht ausdrücklich gewährt werden.
Danubia ImmoTec gewährleistet nicht, dass ihre Produkte frei von
Rechten Dritter sind. Sie wird den Vertragspartner jedoch bei Ver-
tragsabschluss über die ihr bekannten beinhalteten Rechte Dritter
informieren. Der Vertragspartner hat die zur Installation und
Nutzung benötigten Rechte selbst zu beschaffen und etwaige
daraus entstehende Kosten zu tragen.
§ 9
Geheimhaltung
Die Parteien werden gegenseitig mitgeteilte und als geheim erklärte
Informationen technischer oder geschäftlicher Art während der
Dauer des Vertragsverhältnisses und nach dessen Beendigung für
weitere drei Jahre Dritten nicht zugänglich machen.
Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, gleich aus welchem
Grund, hat jede Partei auf Wunsch der jeweils anderen Partei frist-
gerecht die von dieser erhaltenen Informationen und etwa gefertigte
Kopien herauszugeben oder zu vernichten. Werden Informationen
vernichtet, hat eine entsprechende schriftliche Bestätigung an die
andere Partei bis spätestens eine Woche nach Vernichtung der
Informationen zu erfolgen. Zurückbehaltungsrechte können nicht
geltend gemacht werden.
§ 10
Mängel und Mängelansprüche
Danubia ImmoTec wird festgestellte Mängel nach Wahl beseitigen
oder Ersatz liefern. Danubia ImmoTec haftet jedoch nicht für
unerhebliche Mängel. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der
Vertragspartner das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der
Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners sind ausge-
schlossen.
Bei gelieferten elektronischen Dateien einschließlich Software steht
Danubia ImmoTec dafür ein, dass sie die spezifizierten Funktionen
erfüllen und den anerkannten Regeln der Technik entsprechen
sowie nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Taug-
lichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausge-
setzten Gebrauch nicht nur unerheblich aufheben oder mindern.
Mängelansprüche verjähren nach zwölf Monaten, soweit das
Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt.
§ 11
Haftung
Jegliche Haftung der Danubia ImmoTec, einschließlich ihrer Mitar-
beiter oder Erfüllungsgehilfen ist beschränkt auf die Fälle des § 11.
Der Haftung für Datenverluste und sonstige Folgeschäden ist
ausdrücklich ausgeschlossen.
Diese Beschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf
Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Sie gilt
ferner nicht, soweit die Schadensursache auf vorsätzlicher und/
oder fahrlässiger Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
beruht und für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz und
Garantieübernahmen durch Danubia ImmoTec.
Sofern Danubia ImmoTec fahrlässig eine vertragswesentliche
Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den typischerweise ent-
stehenden Schaden beschränkt.
§ 12
Vertragsbeendigung
Bei Dauerschuldverhältnissen können beide Parteien den Vertrag
ordentlich jeweils zum Ende eines Kalendervierteljahres mit einer
Kündigungsfrist von 4 Wochen kündigen. Die Möglichkeit der
außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Die Kündi-
gungserklärung, gleich aus welchem Grund, hat mit eingeschriebe-
nem Brief zu erfolgen.
§ 13
Schlussbestimmungen
Einbeziehung und Auslegung dieser Geschäftsbedingungen regeln
sich ebenso wie Abschluss und Auslegung der Rechtsgeschäfte
ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieser Geschäftsbedin-
gungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Die
Vertragsparteien sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und
Glauben verpflichtet, eine unwirksame Regelung durch eine den
beabsichtigten Zielen am Nächsten kommende wirksame Regelung
zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des
Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das Gleiche gilt, falls ein
regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.
Erfüllungsort für alle sich unmittelbar oder mittelbar aus diesem
Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen, einschließlich der
Zahlungspflicht, ist der Sitz der Danubia ImmoTec.
Gerichtsstand ist der für den Firmensitz der Danubia ImmoTec
zuständige Gerichtsort, soweit der Vertragspartner Kaufmann oder
juristische Person des Öffentlichen Rechts ist.
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Danubia ImmoTec - Immobilien und Technik im Ostallgäu